Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dellalingua Übersetzungen – Inhaberin: Martina Della Rosa

§ 1 Vertragsgegenstand
1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer einen Übersetzungsauftrag. Sprachkombination und Abgabetermin werden bei Auftragserteilung mitgeteilt.
Der Abgabetermin wird bei vom Auftraggeber verlangten erheblichen Vertragsänderungen unwirksam.

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
1. Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:
• Vollständige und korrekte Übersetzung
• Einhaltung des Abgabetermins
• Erste eventuelle Fehlerkorrektur kostenfrei, danach 0,02 EUR/Wort
2. Der Auftraggeber stellt die Originale als Word-, Excel- Datei, als PDF oder in Papierform zur Verfügung.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, für Rückfragen jederzeit zur Verfügung zu stehen.
4. Ort der Leistungserbringung ist das Home Office des Auftragnehmers. Die Übersetzungen werden als PDF per Mail übermittelt. Beglaubigte Übersetzungen werden zusätzlich per Post verschickt.
5. Unterstützend zum Übersetzungsprozess wird das CAT Tool Trados Studio 2017 eingesetzt.

§ 3 Vergütung
1. Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die je nach Sprachkombination, Fachbereich und Schwierigkeitsgrad vor Auftragserteilung vereinbart wird.
2. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum tritt nach den gesetzlichen Vorschriften (§286 Nr. 2 BGB) Verzug ohne Mahnung ein. Dann fallen gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich an.

§ 4 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
1. Bei Dolmetschereinsätzen und Besuchen beim Auftraggeber Erstattung der Fahrkosten.
2. Weitere Auslagen (Porti & Papiere) werden durch den Auftraggeber ersetzt.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 6 Schweigepflicht, Datenschutz
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftrageber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
2. Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht in die Originaldokumente und die Übersetzung nehmen können.

§ 7 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
4. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
5. Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.